Ein DGUV V3 Prüfprotokoll muss bestimmte Pflichtangaben enthalten – andernfalls ist es rechtlich nicht anerkannt. Häufige Fehler sind unvollständige Geräteangaben, fehlende Messwerte oder falsche Prüffristen. PACDI Store führt Sie durch jede Prüfung und stellt sicher, dass Ihr DGUV V3 Prüfprotokoll vollständig und rechtskonform ist.
Zu den häufigsten Fehlern gehören: keine eindeutige Identifikation des Prüfobjekts, falsche oder unvollständige Messwerte, fehlende Angaben zum Prüfmittel und zur Person des Prüfers. Auch die nächste Prüffrist wird oft falsch berechnet oder gar nicht eingetragen.
Hinzu kommen formale Fehler wie fehlende Unterschriften oder das Fehlen eines Prüfsiegels. Solche Mängel können im Schadensfall dazu führen, dass das Protokoll als nicht verwertbar eingestuft wird.
Laut DGUV Vorschrift 3 muss jedes Prüfprotokoll mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung und Kennnummer des Prüfobjekts, Prüfdatum, Name des Prüfers, verwendete Prüfmittel, Messergebnisse, Beurteilung und das Datum der nächsten Prüfung.
Zusätzlich sollten bei ortsfesten Anlagen die genaue Lage und der Verwendungszweck dokumentiert werden. Diese Angaben sind essenziell, um die Prüfung im Nachhinein nachvollziehen zu können.
Die PACDI Prüfsoftware führt Sie durch einen festgelegten Workflow, bei dem Sie alle notwendigen Felder ausfüllen müssen, bevor das Protokoll abgeschlossen werden kann. So wird sichergestellt, dass keine Angabe fehlt.
Außerdem werden Sie bei der Eingabe auf Plausibilitätsfehler hingewiesen. So vermeiden Sie nicht nur formale Mängel, sondern auch inhaltliche Fehler. Probieren Sie es aus – mit PACDI erstellen Sie fehlerfreie DGUV V3 Protokolle.