Immer wieder hört man von einem angeblichen Pflichtformular für die DGUV V3 Prüfung. Tatsächlich schreibt die DGUV Vorschrift 3 kein bestimmtes Formular vor – wohl aber eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation. PACDI Store bietet eine flexible Vorlage, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die DGUV Vorschrift 3 enthält keine konkrete Vorgabe für ein bestimmtes Formular. Sie verlangt lediglich, dass die Ergebnisse der Prüfungen in geeigneter Weise dokumentiert werden. Geeignet bedeutet, dass die Dokumentation vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher sein muss.
Es steht jedem Betrieb frei, selbst zu entscheiden, ob er ein eigenes Formular, eine Excel-Tabelle oder eine digitale Lösung verwendet. Wichtig ist nur, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind und die Dokumentation im Schadensfall als Beweismittel dienen kann.
Der Unterschied liegt darin, dass die DGUV Vorschrift 3 zwar Pflichtangaben definiert – wie Prüfobjekt, Prüfer, Datum, Messwerte und nächste Frist – aber nicht deren konkrete Gestaltung. Solange alle diese Angaben enthalten sind, ist die Dokumentation rechtskonform.
Ein Irrglaube ist, dass man ein amtliches Formular benötigt. Die Berufsgenossenschaften akzeptieren jede Dokumentationsform, die die genannten Anforderungen erfüllt. Entscheidend ist die inhaltliche Vollständigkeit, nicht die äußere Form.
PACDI bietet eine digitale, flexible Lösung, die alle Pflichtangaben abdeckt und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand minimiert. Sie erhalten eine übersichtliche Vorlage, die Sie an Ihre betrieblichen Bedürfnisse anpassen können.
Die Software führt Sie durch alle erforderlichen Schritte und stellt sicher, dass Ihre Dokumentation den gesetzlichen Vorgaben entspricht. So sind Sie auf der sicheren Seite – und sparen gleichzeitig Zeit und Papier.