Die DGUV Vorschrift 3 sieht unterschiedliche Prüfintervalle für verschiedene Betriebsmittel vor. Ortsveränderliche Geräte werden in der Regel alle 24 Monate geprüft, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre – doch es gibt Ausnahmen. PACDI Store bietet eine übersichtliche Darstellung aller DGUV V3 Prüfintervalle.
Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln. Für ortsveränderliche Geräte beträgt die maximale Prüffrist in der Regel 24 Monate. Für ortsfeste Anlagen sind 48 Monate die Obergrenze.
Bei besonders strengen Umgebungsbedingungen können die Intervalle auf 12 oder sogar 6 Monate reduziert werden. Die genaue Festlegung obliegt dem Betrieb, basierend auf einer fundierten Gefährdungsbeurteilung.
Kürzere Prüffristen sind erforderlich, wenn die Betriebsmittel unter erschwerten Bedingungen eingesetzt werden. Dazu gehören etwa häufiger Transport, starke Verschmutzung, hohe Feuchtigkeit oder aggressive Umgebungen.
Bei ortsfesten Anlagen können besondere Gefährdungen wie Chemikalien, Vibrationen oder extreme Temperaturen zu kürzeren Intervallen führen. Die Gefährdungsbeurteilung ist hier das zentrale Instrument.
PACDI übernimmt die automatische Berechnung der Prüfintervalle auf Basis der von Ihnen festgelegten Parameter. Sie geben bei der Erstinbetriebnahme das Intervall vor, und die Software berechnet die nächsten Prüftermine.
Die automatische Erinnerungsfunktion sorgt dafür, dass Sie keine Frist verpassen. Testen Sie PACDI jetzt.